Energieausweis

Ein Energieausweis für Wohngebäude ist Pflicht!

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV2 2007) sind Energieausweise für Wohngebäude seit 01.07.2008 verpflichtend. Dabei unterscheidet man maßgeblich zwischen zwei Varianten eines Energieausweises:

  • Verbrauchsausweis (Energieausweis auf Basis von Verbrauchskennzahlen)
  • Bedarfsausweis (Energieausweis auf Basis von Bedarfsrechnungen)

Welches Gebäude braucht welchen Ausweis?

Art des Wohngebäudes

Art des Energieausweises

Gebäude bis einschließlich Baujahr 1977

Bedarfsausweis

Gebäude nach Baujahr 1977

wahlweise Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Gebäude Neubau/Modernisierungen

Bedarfsausweis bereits bei Bauvorlage

Gültigkeit eines Energieausweises

Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre und muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau oder Modernisierung vorgelegt werden. Gleichgültig ob dies ein ganzes Haus oder nur einen Teil des Gebäudes betrifft.

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